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Neue Regelung zur kassenversicherten Brustreduktion

30.04.2003

Bei den Gebietskrankenkassen für Wien, Niederösterreich und Burgenland wurden die Kriterien für eine Kostenübernahme bei Brustreduktionen neu geregelt. Es unterliegt nun nicht mehr dem subjektiven Ermessen eines Arztes ab welcher Brustgröße die Krankenkasse die Operationskosten erstattet.

Rücken- und Nackenbeschwerden, einschneidende BH-Träger, Wundsein oder gar Wirbelsäulenveränderungen sind die körperlichen Beschwerden von Frauen mit sehr großen Brüsten. Oft kommen zu diesen Problemen noch psychischer Druck, vermindertes Selbstwertgefühl und Einschränkungen bei sportlichen Aktivitäten, bestätigt eine Studie, die vom Krankenhaus Lainz des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) durchgeführte wurde.

Kriterien für die Kostenübernahme einer Brust-OP Die Kriterien zur Kostenübernahme bei Brustverkleinerungen wurden anhand dieser Studie nun neu definiert:

Die BH-Körbchengröße sollte D oder größer sein, es muss zu einer Gewebereduktion von einem halben Kilo je Brust kommen und der BMI darf 29 nicht übersteigen, da bereits ab einem BMI von 25 Übergewicht vorliegt.

Der Body-Mass-Index (BMI) dient zur Feststellung von Übergewicht und kann leicht errechnet werden indem man das Körpergewicht in Kilogramm durch das Quadrat der Körpergröße in Metern dividiert.

Wohin kann man sich wenden? Die Erfüllung der Kriterien wird von einem plastischen Chirurgen beurteilt, dieser überweist die Patientin dann mit einem entsprechenden Schreiben zur Krankenkasse.

© medizin.at

 

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